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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir weisen darauf hin, dass diese Reise- und Allgemeine Geschäftsbedingungen nur gültig sind, wenn Wir (Aventura Bliesgau GbR; Christopher Kragl & Stefan Broschart) Veranstalter sind.

1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf den Anmeldeformularen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern dies in einer gesonderten Erklärung vom Anmelder zugesichert wird. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mich zustande. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Mit der Anmeldung ist eine entsprechende Anzahlung falls vereinbart zu leisten; der jeweilige Restbetrag muss vor Tourbeginn gezahlt werden. Kurzfristige Anmeldungen (insofern Kapazitäten vorhanden) können (fern-) mündlich bis zu einem Tag vor der Veranstaltung erfolgen; hierbei ist der gesamte Tourenpreis sofort in bar oder mit Scheck zu leisten.

2. Vertragsabschluss

Der Kunde kann die Leistung, telefonisch, schriftlich oder per Email bestellen. Durch die Bestellung bietet der Kunde der Aventura Bliesgau GbR Christopher Kragl und Stefan Broschart (im Folgenden abgekürzt Aventura Bliesgau GbR genannt) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Bestätigt wird in der Regel schriftlich per Email. Bei kurzfristiger Bestellung kann die Auftragsbestätigung auch mündlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so stellt dies ein neues Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragsbestätigung nicht widersprochen wird.

3. Änderungen und Abweichungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Persönliche Daten

Der Kunde ist mit der elektronischen Speicherung seiner personenbezogenen Daten (Namen, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer) durch die Kanu Aventura GbR einverstanden. Diese werden benötigt, um eine Rechnung erstellen zu können und den Kunden ggf. über Änderungen des Vertrages in Kenntnis zu setzen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss am Telefon oder per Email wird dem Kunden per Email eine Rechnung versandt, die direkt per Überweisung zu zahlen ist oder vor der Tour in Bar beglichen wird. Bei Gruppenbuchungen wird mit Abschluss des Vertrages kann eine Anzahlung von 20 % der Rechnungssumme fällig werden insofern vereinbart, die Restzahlung jedoch spätestens zum Tourbeginn. Bei Buchungen ist die vereinbarte Vergütung (Bezahlung) vor Inanspruchnahme der Leistung in Euro in bar oder Vorabüberweisungen zu zahlen.

 

6. Rücktritt von der Reise

Rücktrittserklärungen können schriftlich und mündlich bei mir eingereicht werden. Eine schriftliche Kündigung ist aber aus Beweisgründen zu empfehlen. Rücktrittskosten werden wie folgt berechnet:

  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch von 10,- EUR erhoben.

  • Zwischen 2 und 4 Wochen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 50% des Veranstaltungspreises erhoben

  • innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 80% des Veranstaltungspreises erhoben.

  • Bei Nichtantritt der Veranstaltung ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, sofern Stornokosten erhoben wurden, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Vom von der Reise zurücktretenden ausgesuchte Ersatzpersonen müssen den Erfordernissen der jeweiligen Veranstaltung entsprechen. Auch hierüber müssen wir von Ihnen schriftlich in Kenntnis gesetzt worden sein.

7. Annahmeverzug

Erscheint der Kunde nicht zur verabredeten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ist die Aventura Bliesgau GbR nicht verpflichtet, länger als 20 min. zu warten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

8. Rücktritt durch den Veranstalter (Aventura Bliesgau GbR)
Sollten nicht absehbare Umstände eintreten, die die Veranstaltung zu einem unkalkulierbaren Risiko machen würden, wie Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Gewitter und/oder Sperrung der Strecke, können keine Veranstaltungen stattfinden. In diesem Fall wird der Vertrag aufgehoben und bereits reservierte Veranstaltungen müssen nicht bezahlt zu werden. Die Aventura Bliesgau GbR ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung aus den vorstehend genannten Gründen zu unterrichten. Bereits seitens des Kunden geleisteten Zahlungen werden im Fall der Nichtdurchführbarkeit unverzüglich rückerstattet. Im Einverständnis beider Vertragspartner kann auch eine Umbuchung auf eine andere Tour erfolgen bzw. ein Gutschein ausgestellt werden. Ist eine Mindesteilnehmerzahl für eine gebuchte Tour angegeben, behält sich Aventura Bliesgau GbR vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl die Tour bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet. Im Einverständnis beider
Vertragspartner kann auch eine Umbuchung auf eine andere Tour erfolgen, bzw. alternativ ein angemessener Preisaufschlag erhoben werden.

 

9. Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen bei der Aventura Bliesgau GbR

Die Teilnehmer müssen alkohol- und drogenfrei sein. Die geistige und körperliche Eignung der Teilnehmer müssen bei Anmeldung und bei Inanspruchnahme der Leistungen gegeben sein und es bestehen keine medizinischen Bedenken, die Beurteilung darüber obliegt nicht der Aventura Bliesgau GbR.

Insofern Teilnehmende nicht schwimmen können, so ist dies im Vorfeld die Aventura Bliesgau GbR zu informieren. Minderjährige dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen (Volljährige) sowie nach Abgabe der Einwilligungserklärung des jeweils Erziehungsberechtigten die Leistung in Anspruch nehmen.

10. Stellvertretung/Einwilligungserklärung

Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung auch für Dritte, so versichert der Anmeldende, dass er ausdrücklich zur Anmeldung befugt ist. Soweit eine Anmeldung für Minderjährige vorliegt, versichert der Kunde, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

11. Rettungswesten/Schwimmhilfen

Aventura Bliesgau GbR stellt für alle Teilnehmer Schwimmwesten bereit. Für alle Teilnehmer,
auch für diejenigen, die sehr gut Schwimmen können, ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht und somit Vertragsbestandteil.

12. Mietausrüstung

Folgende Ausrüstung stellt die Aventura Bliesgau GbR den Teilnehmenden bei einer geführten Kanutour zur Verfügung: Kanu (1 Sitzplatz pro Person), Stechpaddel, Schwimmweste, wasserdichte Tonne oder Packsack pro Boot.

 

13. Einweisung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Teilnehmer werden durch die Betreuer der Aventura Bliesgau GbR vor Inanspruchnahme der Leistung eingewiesen. Die Einweisung umfasst folgende Inhalte:
• Sicherheits- und Verhaltensregeln vor, während und nach der Paddeltour
• Paddeltechnik
• Verhalten im Naturschutzgebiet, umweltschonendes Verhalten
• Schonender Umgang mit dem Boot
Den Anweisungen der Mitarbeiter von Aventura Bliesgau GbR ist unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmer haben während der Kanutour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Die Teilnehmer verpflichten sich, während ihres Aufenthaltes auf dem Fluss und am Wasser, das Ökosystem nicht zu beeinträchtigen. Das Mitführen von Musikboxen oder ähnlichen Geräten ist nicht gestattet.

Fahrzeuge werden zu Beginn der Veranstaltung von Einstiegsort/ Treffpunkt an den Ausstiegsort der Veranstaltung gefahren. Freiwillige Teilnehmende shuttlen die Fahrzeugführenden zurück in ihrem Pkw an den Einstiegsort. Insofern zumutbar sind die Teilnehmenden hier verpflichtet beim shuttle mitzuwirken, um eine Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Der Betreuer der Veranstaltung befördert die rückshuttlenden Personen nach Veranstaltungsende zu deren Pkw am Einstiegsort.

14. Haftung des Reiseveranstalter

Aventura Bliesgau GbR haftet für:

  1. die sorgfältige Organisation und Durchführung der Veranstaltung;

  2. die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;

  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung entsprechend den jeweiligen Ortsüblichkeiten.

Die Aventura Bliesgau GbR übernimmt keine Haftung für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Veranstaltung sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen, Beförderung im Linienbus- oder Bahnverkehr u.ä.).

Die Aventura Bliesgau GbR übernimmt keine Haftung für Schäden während des Fahrzeugshuttels der jeweiligen Veranstaltung. Fahrzeuge werden zu Beginn der Veranstaltung von Einstiegsort/ Treffpunkt an den Ausstiegsort der Veranstaltung gefahren. Freiwillige Teilnehmende shuttlen die Fahrzeugführenden zurück in ihrem Pkw an den Einstiegsort. Für diesen Zeitraum haftet Aventura Bliesgau GbR nicht.
Die Aventura Bliesgau GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Teilnehmer durch den Gebrauch des Bootes sich selbst oder anderen zufügt, soweit nicht durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der Aventura Bliesgau GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, dem Kunden oder anderen ein Schaden am Leben, Körper oder Gesundheit entsteht.
Die Aventura Bliesgau GbR übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände (z.B. Mobiltelefone oder andere Wertgegenstände), soweit nicht ein daran entstehender Schaden durch grob fahrlässige Pflichtverletzung der Aventura Bliesgau GbR oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Aventura Bliesgau GbR verursacht wird.
Das Betreten des Geländes der Ein- und Ausstiege beim Einstieg, Pausenstelle und Ausstieg erfolgt auf eigene Gefahr.

15. Haftungsbeschränkung

Unabhängig von einer Verpflichtung zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis begrenzt. Dies gilt nicht für Körperschäden.

16. Gewährleistung

Sollte eine Veranstaltungsleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.

17.Versicherung

Wir empfehlen allen TeilnehmerInnen, sich für die jeweilige Tour umfassend in Eigenverantwortung zu versichern.

18. Ausschlussfrist/ Verjährung

Der Kunde muss einen Mangel immer unverzüglich vor Ort anzeigen, damit der Veranstalter die Möglichkeit hat,den Mangel zu beseitigen. Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich bei Aventura Bliesgau GbR geltend zu machen. Die Ansprüche des Kunden nach §651c bis 651f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren innerhalb eines Jahres.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen meiner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Allgemeines

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klage gegen den Veranstalter ist das Amtsgericht Homburg

  2. Für alle Vertragsangelegenheiten gilt deutsches Recht.

  3. Alle Angaben auf der Webseite entsprechen dem Stand vom Mai 2023
    Änderungen, Fehler und Irrtümer vorbehalten.

Die vorliegenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten als Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen des BGB. Mietet der Kunde von Aventura Bliesgau GbR ein oder mehrere Boote ohne weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen, gilt das Mietrecht. Werden andere Leistungen, die von Aventura Bliesgau GbR angeboten werden, in einem Leistungspaket gebucht, zum Beispiel eine begleitete Kanutour, wird ein
Reisevertrag geschlossen, der dem Pauschalreiserecht unterliegt. Vermittelt Aventura Bliesgau GbR dem Kunden eine Leistung eines anderen Unternehmens, schließt der Kunde mit dem betreffenden Unternehmen einen Vertrag ab, für dessen Leistungserfüllung Aventura Bliesgau nicht verantwortlich ist.

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